Krankengeld nach wie vielen Wochen

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Eine Frage an die Gemeinschaft:
Kann mir jemand verraten ab wann man ins Krankengeld rutscht ? Ich habe noch einen Altvertrag und falle somit nicht unter die 7 Wochen Regel.
Danke im Voraus
 

DaSi

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Hallo
Am besten bei Deinem Bearbeiter der Lohnabrechnung fragen weil der kann im System nachschauen. Tel auf dem Lohnzettel.
Hatte vor einiger Zeit das Problem und über die Krankenkasse und dem Entgeltbearbeiter wurde mir dann mitgeteilt das es in Altverträgen für Angestellte den "Schutz" für 182 Tage bzw 26 Wochen gibt. Aus persönlichen Unterlagen ging das nicht hervor bzw steht es nicht so explizit.
MfG Daniel
 

MD 612

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Aus persönlichen Unterlagen ging das nicht hervor bzw steht es nicht so explizit.
Das steht im Tarifvertrag, bei der GDL im LfTV §45.2, bei der EVG gibt es für die Besitzsstandsregelungen für die 1993 von der DR/DB übergeleiteten Kollegen einen extra Tarifvertrag. Danach beträgt die Bezugsfrist für die Entgeltfortzahlung für die übergeleiteten AN 26 Wochen.

Gruß Peter
 

RailionKutscher

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Das steht im Tarifvertrag, bei der GDL im LfTV §45.2, bei der EVG gibt es für die Besitzsstandsregelungen für die 1993 von der DR/DB übergeleiteten Kollegen einen extra Tarifvertrag. Danach beträgt die Bezugsfrist für die Entgeltfortzahlung für die übergeleiteten AN 26 Wochen.

Bei der GDL haben nur die Kollegen, die am 31.12.1993 im Angestelltenverhältnis waren, also keine Arbeiter, 26 Wochen Entgeldfortzahlung. Ist das im EVG Vertrag auch so geregelt?
 

MD 612

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^ Nochmal geschaut und auch gefunden: Bei der EVG sind die Besitzstandsregelungen für von der DR/DB übergeleitete AN im ÜTV-FGr für alle Funktionsgruppen verankert. Dort steht im §4 der gleiche Text wie im §45.2 des LfTV (und auch §45.2 jeweils im DispoTV, ZubTV und LrfTV). Die verlängerte Bezugsdauer von 26 Wochen gilt also in jedem Fall nur für ehemalige tarifvertraglich Angestellte von DR und DB. Ich vermute mal, in den Tarifverträgen für die Arbeiter von DB und DR gab es diese Regelung auch nicht, ansonsten wären auch die fortgeschrieben worden.

Gruß Peter
 

balu

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Woher weiß man ob man bei der DR Angestellter oder Arbeiter war?gab es die Regelung mit dem 26 Wochen schon immer?
 

balu

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Woher weiß man ob man bei der DR Angestellter oder Arbeiter war?gab es die Regelung mit dem 26 Wochen schon immer?
Erste Frage hat sich erledigt,hab es gefunden bei meiner Übernahme von DR zur DB
 

Traindriver

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Bei der GDL haben nur die Kollegen, die am 31.12.1993 im Angestelltenverhältnis waren, also keine Arbeiter, 26 Wochen Entgeldfortzahlung. Ist das im EVG Vertrag auch so geregelt?

Kann ich so bestätigen aus persönlicher Erfahrung.
Nur Angestellte!!!
 

Service Chef

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Danke für die vielen hilfreichen Antworten.
 

sabrina3Z

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Sehr hilfreiche Antworten. Danke sehr.
Liebe Grüße
 
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